Schlichungsstelle zu Verivox/ Flexstrom
Die erste Schlichtung der neuen Schlichtungstelle Energie (BdEV ) ist erfolgt. Sie hat sich dem Fall von Verivox und der Flexstrom AG angenommen. Dabei ging es um die Schlechterstellung in dem Vergleichsportal von Tarifen des Unternehmens Flexstroms. In dem Schlichterspruch wurde gegen Flexstrom entschieden, dass der Jahresbonus an die betroffenen Kunden ausgezahlt werden muss.
Das Unternehmen verivox hat die Entscheidung auch sofort für eine Unternehmenskritik gegen Flexstrom ausgenutzt und hat in der zugehörigen Pressemitteilung von »„versuchter Bauernfängerei“ und auch von “Augenwischerei”« geschrieben.
Doch auch die Gegenseite, bei dem betroffenen Stromversorgerungunternehmen wird der Schiedsgerichtspruch entsprechend ausgenutzt.
So wird von dem Eingeständnis Verivox gesprochen, dass das Vergleichsportal nicht alle Stromtarife gleich behandelt und vergleicht. Auch wird ausgeführt, dass Verivox zukünftig die günstigen Tarife bei denen keine Vermittlungsprovision gezahlt wird, nicht mehr in den Vergleichen angezeigt werden. Zitiert wird weiter der Unternehmenssprecher Dirk Hempel, dass damit der jahrelang bereits vermutete Zusammenhang bestätigt wurde, dass die Provisionen direkt in die Vergleichsempfehlungen einfließen.
Quellen: http://www.presseportal.de/pm/60917/2180297/eingestaendnis-von-verivox-flexstrom-begruesst-bemerkenswerte-offenheit-des-verkaufsportals
http://www.verivox.de/presse/flexstrom-soll-bonus-zahlen-82853.aspx

Hallo!
Hier werden leider verschiedene Informationen und Aspekte fälschlich zusammengewürfelt, bereits die Überschrift ist falsch:
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hat, wie auch die zu Lasten von Flexstrom ausgesprochene Empfehlung des Ombudsmannes vom 30.12.2011, rein gar nichts mit dem Streit zwischen Verivox und Flexstrom zu tun!
Die Schlichtungsstelle Energie hat sich, erheblich im Gegensatz zu Ihrer Berichterstattung, zu keinem Zeitpunkt zum Streit zwischen Verivox und Flexstrom geäußert. So ging es in der Schlichtungsempfehlung auch nicht, wie hier fälschlich behauptet, um die Schlechterstellung von Tarifen Flexstroms im Verivox-Vergleichsportal, sondern ausschließlich um die Frage, ob Flexstrom einem ehemaligen Kunden den verweigerten Bonus zu bezahlen hat. Zu diesem Zwecke wurde die Wirksamkeit der AGB von Flexstrom hinsichtlich der Bonuszahlung beurteilt. Nicht mehr und nicht weniger.
Grüße aus Berlin
Es ist eine schweinerei das Verbraucherportale überhaupt solche Anbieter wie Flexstrom&Löwenzahn Energie listen.
Das was dort steht hat nichts mit den Konditionen die diese unseriösen Firmen von einen dann einfordern. Da kommen noch irgendwelche Fantasie Produkte welche man nicht bestellt hat dazu z.B. eine “erweiterte Preisgarantie” und der Abschlag ist ca. 45% höher als bei den Portalen angegeben. Denkt nicht das Ihr zuviel bezahltes Geld am Jahresende wiederbekommt.