Bund der Energieverbraucher: EU-Beschwerde
Die Netzentgelte sind nun seit Wochen in der Presse. Zuerst dachte ich, es wird tot geschwiegen, dann einige Zeit später kam die erste Zeitungsmeldung zu dem Sachverhalt, dass zukünftig weitere Grossabnehmer von elektrischer Energie von der Zahlung der Netzentgelte befreit wird. Dies bewirkt die Verschiebung der Kosten in Richtung Privathaushalte.
So wurde beschlossen, dass Abnehmer von 10 Gigawattstunden Strom und im Jahr länger als 7.000 Stunden Strombezug komplett befreit werden sollen. Dies sieht die Neuregelung der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) vor.
Doch auch für weitere Abnehmer gibt es Ausnahmen, dazu zählen Abnehmer von 100.000 Kilowattstunden die Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen betreiben.
Da die Kosten für Netzbetrieb, Ausbau und Ablösung im Gesamten eine Aufwand ist, der bei jedem Abnehmer anfällt ist es eine grosse Ungerechtigkeit und Bevorzugung der Großabnehmer.
Dagegen wendet sic nun der Bund der Energieverbraucher mit einer Beschwerde in Brüssel. Die Begründung ist klar: Die Bevorzugung ist eine verbotene staatliche Beihilfe ohne Genehmigung seitens der EU. Es wird gefordert, die Regelung sofort auszusetzen, insbesondere da die Bundesnetzagentur die Regelung rückwirkend für das Jahr 2011 in Kraft setzte.
So können wir diesmal nur auf die EU hoffen, denn seitens der Regierung ist der Kurs leider klar gegen und privaten Verbraucher gerichtet.
aber nicht durch verändern
